KLAR! e.V.
Kein Leben mit atomaren Risiken

VEREIN

 

Vorstand

Vorstände von KLAR! „Kein Leben mit atomaren Risiken!“

Stand 09.05.2017

Art

Vorname

Nachname

1. Vorsitzende

Anna Maria

Waibel

2. Vorsitzender

Dietmar

Messmer

Kassiererin 

Jutta

Gaukler

Schriftführerin

Candida 

Ten Brink





 

23.3.2019 Fachtagung bei Solarcomplex in Singen zum Standortauswahlgesetzt für ein atomares Endlager


Vereinsgeschichte - Chronik

Der Verein wurde am 18. Januar 2003 in Singen gegründet. Anlass war das geplante Atommüllendlager für hochradioaktive Abfälle in Benken nahe Schaffhausen (Schweiz).

An dieser Stelle möchten wir uns besonders bei Axel Mayer bedanken. Durch unzählige Veranstaltung hat er die Menschen zwischen Waldshut und Konstanz über das Atommüllendlager informiert. Seinem Einsatz ist es zu verdanken, dass die Gründung von KLAR! zustande kam.



26.04.2016

KLAR! bittet die Schweizer Regierung in einem Brief, den ältesten Reaktor der Welt Beznau endgültig stillzulegen.

Das wurde auf der Jahreshauptversammlung am 26.4.2016 einstimmig beschlossen. 
Hier geht es zum Brief an die Schweizer Regierung.(26.05.2016)

Jetzt antwortet uns die Bundesrätin Doris Leuhard als Vorsteherin des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK. Darin wird auf die Abstimmung zur Atomausstiegsinitiative in der Schweiz am 27.11.2016 verwiesen. Auf die fundierten fachlichen Argumente für eine Stilllegung nach fast 48 Jahren Betriebsdauer wird jedoch nicht eingegangen. 
Hier geht es zum Brief von der Schweizer Regierung.(05.07.2016)

30.01.2015


Pressemitteilung KLAR-Deutschland zur Standortentscheidung der NAGRA 
30.01.2015

Es überrascht nicht, dass Benken – jetzt Zürich-Nordost – von der NAGRA neben der Region Jura-Ost als weiterer geeigneter Standort für das künftige Schweizer Atomendlager vorgeschlagen worden ist. Hatte doch die NAGRA bereits im Dezember 2002 beim Entsorgungsnachweis das Zürcher Weinland bei Schaffhausen als am besten geeigneten Ort in der ganzen Schweiz auserkoren. Dass die zuständige Regionalkonferenz sich nach intensiven Recherchen nur auf einen  am wenigsten ungeeignete Standort in der Region festlegen konnte, war für die NAGRA offensichtlich kein Hindernis. Pikant ist auch, dass beide jetzt vorgeschlagenen Standortgebiete bei geheimen Planspielen der NAGRA, die im Sommer 2012 für Aufregung sorgten, bereits eine Rolle gespielt haben. Annamaria Waibel meint dazu: “Diese Entscheidung zeigt, dass die vielgepriesene Partizipation der Bevölkerung und die ganzen Regionalkonferenzen nur Alibiübungen sind, um die Bevölkerung zu beruhigen“.

Typisch für die NAGRA ist auch, dass sie sich statt der erwarteten 3-5 Standortvorschläge auf die vom Bundesrat festgelegte Mindestzahl von 2x2 beschränkt hat und beide Stellen sowohl für hochaktive (HAA) als auch schwach- und mittelaktive (SMA) Abfälle in Frage kommen. Das würde den Schweizer Atomkonzernen enorme Kosten und der NAGRA Arbeitskapazität ersparen. Es bedeutet aber auch, dass möglicherweise in einem Kilometer Abstand von der deutschen Gemeinde Jestetten der gesamte radioaktive Abfall der Schweiz für unvorstellbar lange Zeit vergraben wird. Es ist deshalb zu erwarten, dass diese Tatsache den etwas erlahmten Widerstand beiderseits der Grenze wieder kräftigt anheizen wird. “Die Bürgerinitiative KLAR! wird mit ihren Schweizer Bündnispartnern dazu ihren Beitrag leisten“, verspricht Reinhard Ebeling.

Annamaria Waibel                                       Reinhard Ebeling
(Vorsitzende)                                              (Schriftführer)

Pressemitteilung als pdf

17.11.2010

Stellungnahme von KLAR! Deutschland zur 
Etappe 1 des Schweizer Sachplanverfahren geologisches Tiefenlager.

Im Rahmen des Sachplanverfahren Etappe 1 hat KLAR! Deutschland nachfolgende Stellungnahme abgegeben.




Mitglied werden

Je mehr Mitglieder KLAR! hat, desto mehr werden wir wahrgenommen. Um möglichst vielen Menschen eine Mitgliedschaft zu ermöglichen, haben wir den Beitrag sehr niedrig angesetzt.
Der Mitgliedsbeitrag beträgt z.Zt. jährlich mindestens 12 Euro für Privatpersonen, 20 Euro für Vereine und 60 Euro für juristische Personen.

Erklärung zum Datenschutz 2018

Der Verein geht mit allen Daten von natürlichen und juristischen Personen, die dem Verein angehören, generell sorgsam um. Die mitgliedsbezogenen Daten werden nur zu unmittelbaren Vereinszwecken verwandt, sie werden nicht an andere Personen / Einrichtungen weitergeleitet. 

Die bisherige Beitrittserklärung entspricht den neuen Datenschutzbestimmungen vom 25.5.2018.

 siehe https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/wp-content/uploads/2018/05/Praxisratgeber-für-Vereine 

 https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/wp-content/uploads/2018/05/Praxisratgeber-für-Vereine.pdf


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